Zum Schutz aller Unterstützer ist es gesetzlich vorgeschrieben (Geldwäschegesetz - GwG § 11), die Identität und Kontodaten des Projektinitiators zu prüfen. Desweiteren müssen die Vertreter der juristischen Person hinter dem Projekt sowie die wirtschaftlich Berechtigten erfasst werden. Dementsprechend wird vor dem Wechsel eines Projekts in die Fundingphase eine Legitimationsprüfung durchgeführt.
Der Legitimationsprozess kann je Plattform angepasst werden.
Es können von der Plattform verschiedene Wege der Legitimation festgelegt werden, die je nach Einstellung für alle oder nur für bestimmte Rechtsformen gelten:
Der Projektinitiator muss zu Beginn der Legitimation die Rechtsform auswählen. Daraufhin startet der spezifische Legitimationsprozess und weitere Tabs werden geladen. Entsprechend der ausgewählten Rechtsform werden dann die nötigen Daten und Dokumente abgefragt.
Der Legitimationsprozess läuft wie folgt ab:
Die Plattform legt fest, welche Rechtsformen an Projektträgern zugelassen sind. Dies spiegelt sich in den AGB und in der Auswahl der Rechtsformen in der Legitimation wider. Projekte mit einer anderen Rechtsform können nicht starten, da sie nicht zugelassen sind und werden.
Beispiel:
Die Legitimation kann je nach Plattformvorgabe von verschiedenen Personen betreut und geprüft werden:
Im Rahmen der Legitimation wird auch das Auszahlungskonto hinterlegt und bestätigt. Wenn das Projekt erfolgreich ist, wird das Geld auf dieses Konto ausgezahlt.